8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Siehe hierzu den Offenlegungsbericht gemäß § 25a Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 KWG i. V. m. §§ 7 und 8 Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) (http://www.berlinhyp.de/uploads/media/Offenlegungsbericht_zum_31.12.2016.pdf ) bzw. den Vergütungsbericht im Geschäftsbericht für das Jahr 2016, Seite 68:  http://www.berlinhyp.de/uploads/media/BerlinHyp_Geschaeftsbericht_DE_WEB_doppel_verlinkt.pdf.