Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.
Zielvereinbarungen In der Geschäftsstrategie ist Nachhaltigkeit verankert. Die Ziele der Führungskräfte zahlen auf die Nachhaltigkeitsstrategie ein. Ausgewählte Nachhaltigkeitsziele (z.B. zur Frauenförderung) sind Bestandteil der jährlichen Zielvereinbarungen für Führungskräfte. Die Zielerreichung wird auf der Basis des jährlichen Zielvereinbarungsgesprächs für Führungskräfte durch die jeweilige vorgesetzte Führungskraft kontrolliert. Das Zielvereinbarungsgespräch ist ein wichtiges Personalgespräch, dessen Ziele, Inhalt und Ablauf in einer Dienstvereinbarung dokumentiert sind. Für Beschäftigte ohne Führungsverantwortung gibt es keine Zielvereinbarungen.
Die variable Vergütung der oberen Führungsebene ist an die Zielerreichung der Zielvereinbarung gekoppelt. Ziele, die auch Nachhaltigkeitsaspekte enthalten, sind Bestandteil der jährlichen Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand) durch den Verwaltungsrat.
Vergütungspolitik Die IBB schafft Transparenz über ihre Vergütungspolitik. Basierend auf §7 der Institutsvergütungsverordnung ist der Vergütungsbericht 2018 als Bestandteil des Offenlegungsberichts 2018 veröffentlicht, der auf den Internetseiten der Bank veröffentlicht ist und auf den in diesem Zusammenhang verwiesen wird (siehe insbesondere 13.2. Vergütungspolitik der IBB, S. 50 – 53).
https://www.ibb.de/media/dokumente/ueber-die-ibb/investor-relations/offenlegungsmeldungen/offenlegungsbericht_der_ibb-gruppe_2018.pdf Auch die Ausgestaltung der Vergütungssysteme in der IBB Beteiligungsgesellschaft mbH sind dem Offenlegungsbericht 2018 (Punkt 13.3, S.53 -55) zu entnehmen.