8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Quantitative Nachhaltigkeitsziele für Führungskräfte und Mitarbeiter werden zum derzeitigen Zeitpunkt nicht definiert. Der Aufsichtsrat bewertet die Leistung des Vorstandes, der für das Erreichen der Unternehmensziele verantwortlich ist.