Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.
In jährlichen Mitarbeitergesprächen besprechen wir, was in den vergangenen zwölf Monaten besonders gut lief, welche Aufgaben umgesetzt werden konnten und welche Eigenschaften dabei besonders zum Tragen gekommen sind. Dabei ermitteln wir, welche Potenziale und Fähigkeiten weiter entwickelt werden können, aber auch, was geschehen muss, damit die Beschäftigten ihre gegenwärtige Aufgabe weiter wahrnehmen können.
Der Vorstand stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung.
Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einem fixen Jahresgehalt und einer variablen Erfolgsvergütung zusammen. Die variable Erfolgsvergütung wird für das abgelaufene Geschäftsjahr nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Wirtschaftsprüfer nach Maßgabe der erfüllten Zielvorgaben und der Gesamtperformance vom Personalausschuss im Aufsichtsrat festgelegt. Über die Vergütungsstruktur hat der Aufsichtsrat im Plenum zu beraten und er überprüft diese regelmäßig.
Die Vergütung des Aufsichtsrats richtet sich nach den Bestimmungen des Berliner Betriebe-Gesetzes. Über die Höhe der Vergütung entscheidet die Gewährträgerversammlung durch Beschluss.