8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

In jährlichen Mitarbeitergesprächen werden individuelle Ziele und Teamziele festgelegt, die Nachhaltigkeitsziele beinhalten können. Diese haben vor allem eine qualitative Dimension, z.B. eine größere Reichweite der Ratsarbeit, das Erreichen politischer Ziele und der Dialog mit wesentlichen Anspruchsgruppen der verschiedenen Arbeitsbereiche. Die Gehaltsentwicklung und die leistungsabhängigen Sonderzahlungen hängen vom Erreichen dieser Ziele ab. Das Erreichen der Ziele wird vom Generalsekretär des RNE, Günther Bachmann, beurteilt.

Ob und wie die Zielstellungen, die sich aus dem Arbeitsprogramm des RNE ergeben, erreicht wurden, wird jeweils zum Ende der Berufungsperiode von den Mitgliedern des Nachhaltigkeitsrates überprüft.