Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.
Die Erreichung von Nachhaltigkeitszielen ist bisher nicht explizit Bestandteil von Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter, die Einhaltung der Vorgaben aus dem Nachhaltigkeitsmanagement wird jedoch grundlegend für alle Mitarbeiter vorausgesetzt und wird als Bedingung für die dauerhafte Wertschöpfung betrachtet.
Die Nachverfolgung der Nachhaltigkeitsziele generell erfolgt jährlich im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch den igefa Nachhaltigkeitsrat in Zusammenarbeit mit den Kompetenzpartnern.
Darüber hinaus findet mit der jährlichen Managementbewertung durch die Umweltmanagementbeauftragten eine sehr detaillierte Überwachung der Umweltziele und -maßahmen statt.