8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Nachhaltigkeitsaspekte sind an verschiedenen Stellen des Vergütungssystems der Deka-Gruppe verankert. So ist Nachhaltigkeit ein Bestandteil des Ethikkodex der Deka-Gruppe, der im Berichtszeitraum mit Blick auf ESG-Kriterien erweitert und geschärft wurde.  Darauf basiert die Bewertung des Wohlverhaltens, die bei der jährlichen Leistungsbewertung und folglich bei der variablen Vergütung berücksichtigt wird. Analoges gilt für den effizienten und schonenden Umgang mit Ressourcen. Punktuell sind nachhaltigkeitsrelevante Aspekte im Vertriebsbereich verankert, beispielsweise in Form von Vertriebszielen für nachhaltige Anlageprodukte. Im Jahr 2021 ergab sich auf Basis der Offenlegungsverordnung sowie der Vorgaben im Leitfaden zum Umgang mit Klima- und Umweltrisiken der Europäischen Zentralbank (EZB) weiterer Handlungsbedarf zur Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Vergütung. So fordert § 5 der Offenlegungsverordnung explizit Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken. Die entsprechenden Anforderungen setzt die DekaBank im Rahmen eines zweitstufigen Verfahrens um. In einem ersten Schritt wurden die bereits bestehenden Nachhaltigkeitselemente im Rahmen des Vergütungssystems gestärkt und Führungskräfte gezielt für die Berücksichtigung dieser Elemente sensibilisiert. In einem zweiten Schritt wurden Klima- und Umweltrisiken im Rahmen der Festlegung des Bonuspools stärker gewürdigt. Zudem sollen Kennzahlen für Klima- und Umweltrisiken konkretisiert und daraus Vergütungspraktiken zur Förderung der Zielerreichung abgeleitet werden. 

Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der DekaBank entspricht grundsätzlich den Vergütungsprinzipien für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deka-Gruppe und berücksichtigt zusätzlich die für die risikorelevanten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geltenden regulatorischen Besonderheiten. Ziel des Vorstandsvergütungssystems ist es, den regulatorischen Anforderungen inkl. ESG-Kriterien sowie den Prinzipien der Management-Vergütung des Wittenberg-Zentrums für Globale Ethik zu entsprechen. Detaillierte Informationen und Vergütungsdaten bietet der Vergütungsbericht der Deka-Gruppe. deka.de/deka-gruppe/investor-relations/publikationen-und-praesentationen)


Die Wirksamkeit und Angemessenheit der Vergütungssysteme werden in der Deka-Gruppe durch geeignete Gremien und Funktionen, wie den Vergütungskontrollausschuss des Verwaltungsrats, die Vergütungsbeauftragte der Deka-Gruppe und den Vergütungsausschuss der Deka-Gruppe, gesteuert bzw. überwacht. Fixe und variable Vergütung stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander. Ein solches liegt vor, wenn einerseits keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung besteht bzw. negative Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risikopositionen vermieden werden und andererseits die variable Vergütung einen wirksamen Verhaltensanreiz setzen kann.

(Vergütungskapitel (NHB 2022 S. 65 ff.))