8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Vergütungssystem

Für rund 30 Prozent der Beschäftigten gelten die Tarifverträge für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken, während rund 60 Prozent außertariflich vergütet werden. Für alle Mitarbeiter in Deutschland gelten daneben Dienstvereinbarungen, die mit den Personalvertretungen (Gesamtpersonalrat und örtliche Einzelpersonalräte) abgeschlossen wurden.

Erstmals wurde 2015 auch eine Dienstvereinbarung zur Vergabe von Prämien für herausragende Leistungen abgeschlossen. Nach Abstimmung mit der Bankenaufsicht konnte den Mitarbeitern für das Geschäftsjahr 2014 eine variable Vergütung zur Honorierung ihrer Leistung gezahlt werden. Mit Blick auf die wirtschaftliche Situation der Bank wurde ein Budget in Höhe von 50 Prozent der Richtwerte zur Verfügung gestellt, was einem Ausschüttungsbetrag von rund 22 Mio. Euro entsprach. Nachdem die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA im Dezember 2015 die neuen Vergütungsleitlinien „Guidelines on sound remuneration policies and disclosures“ veröffentlicht hat, wird es aller Voraussicht nach weiteren Anpassungsbedarf für das Vergütungssystem der BayernLB geben.

Weitere Informationen: Nachhaltigkeitsbericht 2015, S. 40f.

Bedeutung von Nachhaltigkeitskriterien

Das Nachhaltigkeitsprogramm 2016-2020 wurde mit Unterstützung durch das Nachhaltigkeits-management von den Mitarbeitern der verschiedenen Fachbereichen erarbeitet, die Zielerreichung wird regelmäßig überprüft. 

Auch die Einhaltung der bestehenden ESG-Regelungen vom Verhaltenskodex bis zu den sektor- und themenspezifischen Standards liegt in der Verantwortung der Mitarbeiter.

Zentrales Instrument der Personalführung und -entwicklung ist das Mitarbeitergespräch. Alle Beschäftigten erhalten jährlich im Rahmen ihres Mitarbeitergesprächs auf Basis der am Jahresbeginn geschlossenen Zielvereinbarung eine Rückmeldung zum Grad ihrer Zielerreichung.