Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.
Das Thema Nachhaltigkeit weiter aktiv zu adressieren ist Teil der Ziel- und Leistungsvereinbarung (ZLV) des Geschäftsführers. Die Auszahlung eines variablen Gehaltsbestandteils ist an die Erreichung vereinbarter Ziele gebunden, über die der Aufsichtsrat beschließt.
Ein Vergütungssystem für Mitarbeiter*innen, das an Nachhaltigkeitsziele geknüpft ist, gibt es nicht. Es wird aber als individuellen Anreiz für alle Kolleg*innen eine jährliche kostenlose Inspektion der Fahrräder angeboten.
Zur Vermeidung von Müll stehen wiederverwendbare Lunchboxen bereit. Mineralwasser wird aus Wasserspendern oder in Mehrwegflaschen fairer Anbieter genutzt.
Für die Antragsteller*innen läuft noch die Prüfung, ob nach Abschluss eines Projektes und besonders geringer CO2-Bilanz sogenannte Referenzmittel für das nächste Projekt bereitgestellt werden können.
Die „AG Nachhaltigkeit“ agiert als Kontrollinstanz.
Nachhaltigkeitsziele sind Bestandteil der vertraulichen Ziel- und Leistungsvereinbarung zwischen Aufsichtsrat und Geschäftsführer.
Fortschritte beim „Grünen Filmpass“ und der Implementierung von Mindeststandards sowie der Unternehmensstrategie werden regelmäßig an die aufsichtführende Behörde und den Aufsichtsrat berichtet.