8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Die Unternehmensziele beinhalten auch die Nachhaltigkeitsziele. Die Ziele der Geschäftsführung werden durch den Aufsichtsrat und den Gesellschafter festgelegt.  

Die Zielvereinbarungen leiten sich aus den Unternehmenszielen ab und werden von der jeweils höher gestellten Führungskraft festgelegt.  

Zielvereinbarungen sind vertraulich, es werden hier somit keine Angaben zu deren Ausgestaltung getroffen. Die vereinbarten Ziele werden zumeist bilateral geschlossen und deren Zielerreichung durch die Führungskraft, bzw. den Aufsichtsrat kontrolliert.

Mittels regelmäßiger Mitarbeiterbefragungen wird die Zufriedenheit der Mitarbeiter abgefragt, ausgewertet und Optimierungsmaßnahmen umgesetzt.

Die Ergebnisse der Maßnahmen zur Zielerreichung werden regelmäßig durch die Unternehmensbereiche und den Nachhaltigkeitsbeauftragten an die Geschäftsführung berichtet. Die Berichterstattung und Evaluation der obersten Führungsebene erfolgen in regelmäßigen Aufsichtsratssitzungen.