Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.
Die Gehälter der Mitarbeiter:innen von B.A.U.M. e.V. bestehen aus festen Gehältern mit einem 13. Monatsgehalt, das gezahlt wird, wenn es die wirtschaftliche Lage des Verbandes zulässt. Die Bewertung obliegt dem geschäftsführenden Vorstand und wird abhängig von einem positiven wirtschaftlichen Ergebnis des Vorjahres entschieden. Vergütungskomponenten, die explizit an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft sind, gibt es nicht und sie sind aktuell auch nicht geplant.
Allen Mitarbeiter:innen wird das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge gemacht, das die Umwandlung von Gehaltsbestandteilen als Zuzahlung zur Altersvorsorge vorsieht. Um die Mitarbeiter:innen hierüber zu informieren und die Maßnahmen zu diskutieren, fanden in der Vergangenheit Workshops mit dem Team statt.
Elemente eines aktiven Personalmanagements wurden in Folge des organisationalen Wandels entwickelt. Im Berichtsjahr wurden die Gehälter auf den Prüfstand gestellt und ein Gehaltstableau entwickelt, das Transparenz über die Entwicklungsmöglichkeiten erzeugt. Mit der Zielstellung, für alle Mitarbeiter:innen binnen zwei Jahren faire Bezahlung für vergleichbare Arbeit zu erlangen, wurden Gehälter teilweise in einer ersten Stufe angehoben. Die zweite Anpassung erfolgt im Frühjahr 2022. Nach der Mitgliederversammlung 2021 wurde beschlossen, das neue Gehaltstableau 2022 auch allgemein auf der Website von B.A.U.M. e.V. zu veröffentlichen, um Transparenz in Punkto Gehälter auch für potenzielle neue Mitarbeiter:innen herzustellen. Es werden 2022 jährliche Mitarbeiter:innen-Gespräche als Instrument der Personalentwicklung eingeführt.
Besondere Regelungen sowie eine gesonderte Zielerreichung und deren Evaluation für den geschäftsführenden Vorstand gibt es nicht und sie werden für die kommenden Jahre auch nicht geplant. Der Vorstand behält sich jedoch vor, eine solche Veränderung in den kommenden Jahren erneut vorzulegen.