8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Vergütungssystem

Ein Vergütungssystem, das sich unmittelbar an Nachhaltigkeitszielen orientiert, gab es im Berichtsjahr nicht. Nachhaltigkeitsziele waren im Berichtsjahr kein Bestandteil der Evaluation durch die Geschäftsführung. Im kommenden Berichtszeitraum wird eine Verankerung derartiger Anreize etabliert werden. So ist eine Förderung einer emissionsarmen Anreise der Mitarbeiter zum Arbeitsplatz im kommenden Berichtszeitraum denkbar. Kriterien für die Bewertung einer emissionsarmen Anreise werden im Dialog mit den Mitarbeitern festgelegt, da die Anreise in der Regel mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln erfolgt und eine Vergleichbarkeit somit erschwert wird (zu Fuß, Fahrrad, E-Bike, ÖPNV, ggf. Elektroauto etc.). Als nicht-monetärer Anreiz ist z.B. die Beteiligung am Nachhaltigkeitsmanagement durch die Mitarbeiter sowie die entsprechende Schulung zu nennen (vgl. Kriterien 5 und 16). Im kommenden Berichtszeitraum wird zudem geprüft, ob ein vom Unternehmen bereitgestelltes E-Bike für alle Mitarbeitenden Anreiz für den Wechsel auf umweltfreundliche Anreisen schafft.