8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Bis Ende 2020 gab für Führungskräfte Zielvereinbarungen, die an eine Sonderauszahlung im Umfang von bis zu 20% des Gehalts geknüpft waren und im Verhältnis 1/1 sowohl wirtschaftliche wie auch soziale Themen enthielten. Ab 2021 wird es diese Verknüpfung von Zielen an monetäre Anreize nicht mehr geben, da die Geschäftsleitung monetär bewertete Ziele nicht mehr als ein zeitgemäßes und zum Malteser Hilfsdienst passendes Steuerungsinstrument hält. Gleichwohl wird es weiterhin individuelle Zielvereinbarungen geben. Eine Regelung zu Zielvereinbarungen mit Fokus auf ökologischer Nachhaltigkeit gibt es derzeit nicht.