8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Beschäftigte bringen sich bei SBH über das Betriebliche Vorschlagwesen ein, das ihre nachhaltigen Ideen prämiert. Sie sind beispielsweise darauf gerichtet, Arbeitsabläufe zu erleichtern, Doppelarbeit zu vermeiden, die Arbeitssicherheit zu erhöhen oder den Umweltschutz zu fördern. Verbesserungsvorschläge von überragender Bedeutung oder mit lang anhaltender Wirkung können mit mehr als 1.500 Euro prämiert werden. Die außertariflich beschäftigten Führungskräfte vereinbaren mit ihren Vorgesetzten jährlich durch abgeschlossene Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) Ziele, die unter anderem auch dem Nachhaltigkeitsaspekt Rechnung tragen. Die Zielerreichung der ZLV der Geschäftsführungsmitglieder werden vom Aufsichts- und Verwaltungsrat gezeichnet. Im Übrigen werden die ZLV mit der Geschäftsführung, bzw. den Bereichsleitungen vereinbart und kontrolliert.