Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.
Betriebliches Vorschlagswesen
Das Vorschlagswesen ist bei der AWG in einer Betriebsvereinbarung geregelt.
Die Verbesserungsvorschläge haben Kostensenkungen durch Material- und Energieeinsparung sowie Einsparung durch rationelleren Einsatz von Arbeitskraft und Arbeitszeit, die Erhöhung der Arbeitssicherheit sowie die Verringerung von Gesundheitsschäden zum Ziel. Damit wird ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten im Sinne der Mehrdimensionalität Rechnung getragen (vgl. Kriterium 1).
Die Vorschläge sind schriftlich einzureichen. Die Bewertung der eingereichten Verbesserungsvorschläge erfolgt durch einen Prüfungsausschuss, der aus drei Vertretern des Betriebsrates und der Geschäftsführung besteht. Das Gremium kommt einmal monatlich oder bedarfsgerecht zusammen. Die Prämierung richtet sich nach einem Punktesystem, das den Nutzen, die Ausführung und das Aufgabengebiet berücksichtigt. Generell wird ein Sockelbetrag ausgezahlt.
Darüber hinausgehende Nachhaltigkeitsziele wurden noch nicht explizit formuliert und sind damit auch nicht Bestandteil der Evaluation der Geschäftsführung.
Vgl. zudem Kriterium 15.