8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Durch einen betriebsinternen Tarifvertrag wird eine tarifliche und faire Bezahlung bei der hanova gewährleistet. hanova GEWERBE lehnt an den TVöD (Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes) an und profitiert von den regelmäßigen tariflichen Anpassungen. 
 
Führungskräfte sind an zusätzliche Zielvereinbarungen gebunden und erhalten eine übertarifliche Bezahlung. Darüber hinaus erhalten alle Angestellten Jubiläumszahlungen und die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Darlehen. Die hanova bietet darüber hinaus folgende Altersvorsorge:
 
Die Aufsichtsräte von hanova WOHNEN sowie von hanova GERWERBE erhalten vertraglich festgelegte pauschale Vergütungen sowie Sitzungsgelder. 
 
Über das betriebliche Vorschlagswesen können jederzeit Verbesserungs- und Innovationsvorschläge eingereicht werden. Diese werden von einer Bewertungskommission geprüft und anhand eines Punktesystems bewertet. Verbesserungsvorschläge, die umgesetzt werden, werden mit einer Prämienauszahlung belohnt, wobei die Höhe innerhalb der Kommission nach klaren Regeln festgelegt wird. 
 
Die hanova hat sich gegenwärtig gegen allgemeine finanzielle Anreizsysteme bei der Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen entschieden. Es ist also kein explizites Zielvereinbarungssystem im Nachhaltigkeitskontext in den zugrundeliegenden Tarifverträgen der hanova vorgesehen. Daher werden derzeit keine Gremien für die Kontrolle und Evaluation von Nachhaltigkeitszielen benötigt. Es besteht jedoch zukünftig die Möglichkeit, über die übertariflich festgelegten individuellen Zielvereinbarungen nachhaltige Themen zu verankern.