8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Nachhaltigkeit im Bankgeschäft:
Die Pax-Bank verzichtet bewusst auf die Zahlung produktbezogener Provisionen an ihre Mitarbeitenden. Variable Vergütungen werden immer nur dann ausgezahlt, wenn nachweislich kein kundenschädliches Verhalten der Empfänger vorliegt. Es gilt somit ein kundenorientierter Vergütungsvorbehalt.

Nachhaltigkeit im Bankbetrieb:
Die Pax-Bank unterliegt dem allgemeinen Arbeitsrecht und steht in der Tarifbindung des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (AVR). Das höchste in der Pax-Bank gezahlte Jahres-Fix-Gehalt beträgt nicht mehr als das 10,8-fache der niedrigsten Einstufung (derzeit Tarifgruppe 4 bzw. Vergütungsgruppe A1). Damit sind die Standards für eine faire Entlohnungssystematik unterschiedlicher Tätigkeitsbereiche in einem Unternehmen (max. 20-fache) deutlich eingehalten. Übertarifliche Zulagen werden fix gezahlt und beschränken sich auf Markt- und Funktionszulagen. Somit werden die Vorgaben der Institutsvergütungsverordnung umfänglich erfüllt.

Darüber hinaus gibt es variable Sonderzahlungen, über die jährlich gesondert entschieden wird. Sie richten sich maßgeblich nach der Zielerreichung der in der Strategie niedergelegten Ziele der Bank und sind auch auf ein nachhaltiges Wirtschaften des Unternehmens ausgerichtet. Ferner können bei arbeitsintensiver Beteiligung an Projekten oder Maßnahmen Sonderzahlungen geleistet werden. Diese unterliegen dem Ermessensentscheid. 
Die variablen Vergütungsregelungen erfüllen das Kriterium der Mehrjährigkeit der Bemessungsgrundlage. Weder bei der Geschäftsleitung noch bei Mitarbeitenden bestehen hohe Abhängigkeiten von variablen Vergütungen, weil der Großteil der Vergütung fix bezahlt wird. Die variable Vergütung der Bank bleibt bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern immer unter 30 % der Festvergütung.

Die Pax-Bank integriert auch den erfolgreichen Umgang der Mitarbeitenden mit Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Vergütungspolitik. Die ethisch-nachhaltigen Anlage- und Finanzierungsgrundsätze stellen sicher, dass variabel geleistete Vergütungsanteile kein übermäßiges Eingehen von Nachhaltigkeitsrisiken fördern. Darüber hinaus fördert die Bank ein professionelles Verhalten in Übereinstimmung mit den im Ethik-Kodex definierten Verhaltensstandards. Ein entsprechendes Bewertungssystem, das dieses auch monetär unterstützt, ist im Aufbau. Das Vergütungssystem wird regelmäßig von der Leitungsebene der Bank auf strategische Konsistenz und damit auf die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele überprüft. Der Compliance-Beauftragte überwacht die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der bankinternen Selbstverpflichtung, die Interne Revision die ordnungsgemäße Anwendung. Änderungen beim Vergütungssystem werden mit dem Aufsichtsrat erörtert und – soweit sie den Vorstand betreffen – vom Aufsichtsrat entschieden. Die variablen Vergütungsbestandteile befinden sich aktuell in Überarbeitung mit dem Ziel, sie noch stärker an Nachhaltigkeitskriterien zu koppeln.