8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Die Zielerreichung der Geschäftsführung wird vom Aufsichtsrat als Kontrollorgan evaluiert. Die Geschäftsführung von Berlin Partner wurde für das Geschäftsjahr 2020 mit dem Ziel beauftragt, ein integriertes Nachhaltigkeitsmanagement zu etablieren. Die Vorbereitung und Umsetzung der unternehmensweiten Klimaneutralität ist Bestandteil der Zielvereinbarung 2021 der Geschäftsführung von Berlin Partner mit dem Aufsichtsrat.

Die Jahresziele unserer Mitarbeiter*innen werden in individuellen Personalgesprächen mit den jeweiligen Vorgesetzten bestimmt. Ein monetäres Anreizsystem besteht überwiegend für die Führungsebenen. Grundsätzlich verfügt Berlin Partner über einen eigenen Haustarifvertrag. Unser Vergütungssystem ist angelehnt an den Tarifvertrag des Landes Berlin (TV-L).

Arbeitserfolge der Bereiche und Abteilungen werden über die Erreichung der Ziele gemessen. Die Abteilungsziele zahlen auf die Gesamtstrategie des Unternehmens ein. Weitere Nachhaltigkeitsziele sind bisher nicht verpflichtend integriert, können aber individuell Bestandteil werden, u.a. für die Nachhaltigkeitsbeauftragten.