8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Vorschlagswesen  

Das in einer Dienstvereinbarung geregelte Vorschlagwesen soll jeden Beschäftigten – unabhängig vom bestehenden Vergütungssystem – anregen, mit seinen Erfahrungen, Kenntnissen und kreativen Ideen Neuerungen und Änderungen im Unternehmen zu unterbreiten.

Jede vorgelegte Anregung wird im Einzelnen überprüft, ob sie geeignet ist, um die  
Das Vorschlagswesen berücksichtigt damit ökonomische, ökologische und soziale Aspekte im Sinne der Mehrdimensionalität (vgl. die Kriterien 1 und 6).  

Prüfung und Kontrolle  

Die eingereichten Vorschläge werden einem Prüfungsausschuss zur Entscheidung und eventuellen Prämierung vorgetragen. Der Ausschuss, der bei Bedarf zusammentritt, setzt sich aus folgenden Personen zusammen:  

Der Ausschuss, der nicht öffentlich tagt, entscheidet mit einfacher Mehrheit. Die Mitglieder üben ihr Amt unabhängig und nicht weisungsgebunden aus. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Entscheidungen des Ausschusses sind nicht anfechtbar.  

Da das Kerngeschäft zahlreiche Nachhaltigkeitsthemen und -aspekte berührt, sind die Geschäftsführung und die Verbandsversammlung im Geschäftsalltag in die Formulierung und Kontrolle von Nachhaltigkeitszielen involviert.
Mit der möglichen Aufnahme der Nachhaltigkeitsstrategie in die Verbandssatzung könnte zudem ein entsprechender Kontroll- und Steuerungsrahmen geschaffen werden.