8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Die Einhaltung bestimmter Nachhaltigkeitsziele ist bisher kein Bestandteil der bestehenden Anreizsysteme.

Im Tarif des TVöD, § 18 Leistungsentgelt, wird in Verbindung mit der geschlossenen Betriebsvereinbarung die Gewährung von Leistungsentgelt geregelt. Dort ist festgeschrieben, wie herausragende Leistungen ermittelt, gemessen und zusätzlich entgeltlich honoriert werden.
In einer Betriebsvereinbarung wird geregelt, wer die Beurteilungen, wann durchzuführen hat. Die betriebliche Kommission steht beratend den Mitarbeitenden zur Verfügung, überwacht das Verfahren und kontrolliert die Bewertungen auf Vollständigkeit und rechnerische Richtigkeit.