8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Die Vorstände des Genossenschaftsverbandes erhalten reine Fixgehälter. Diese und weitere vertraglichen Regelungen werden vom Personalausschuss des Verbandsrates in eigener Zuständigkeit nach pflichtgemäßem Ermessen mit den Vorstandsmitgliedern vereinbart. Der Personalausschuss ist gegenüber dem Verbandsrat berichts-  und rechenschaftspflichtig, aber bei seiner Tätigkeit von Weisungen des Verbandsrates und anderer Organe des Verbandes unabhängig.

 
Die Bereichs- und Abteilungsleiter der Prüfungsbereiche des Genossenschaftsverbandes erhalten ein Fixgehalt, welches um eine variable Komponente in Höhe von bis zu 14 % des Fixgehaltes ergänzt wird. Die variable Vergütung ist abhängig von der Erreichung quantitativer und qualitativer Ziele.

Die Ziele berücksichtigen dabei verschiedene Perspektiven der Marktbearbeitung und Wahrnehmung von Führungsaufgaben genauso wie die Komplexität der Aufträge und die fachliche Expertise.

Die Entlohnung der Mitarbeitenden erfolgt entsprechend der gesetzlichen, regulatorischen Rahmenbedingungen sowie grundsätzlich nach Betriebsvereinbarungen. Es bestehen Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung. Die Höhe der festen Vergütung bemisst sich nach der Funktion und der Erfüllung der in der Stellenbeschreibung dokumentierten Aufgaben und Anforderungen. Die Frage nach der Angemessenheit und Ausgestaltung wird regelmäßig überprüft.

In Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Erfolg des Gesamtverbands und der Erreichung der individuellen Ziele wird darüber hinaus durch den Verbandsvorstand jährlich über die Zahlung einer weiteren variablen Vergütung für das abgelaufene Geschäftsjahr entschieden.

Die Geschäftsführer sowie bei der AWADO GmbH WPG StBG angestellte Mitglieder des Management Boards (Direktoren) erhalten jeweils ein Festgehalt, das um eine variable Komponente in Höhe von bis zu 40 % des Festgehaltes ergänzt wird. Die Ziele berücksichtigen dabei verschiedene Perspektiven der strategischen und wirtschaftlichen Geschäftsentwicklung der Gesellschaft und Wahrnehmung von Führungsaufgaben.

Die bei der AWADO GmbH WPG StBG angestellten Prokuristen erhalten ein jährliches Fixgehalt. Bei Prokuristen mit einer Geschäftsbereichsverantwortung wird darüber hinaus eine zielerreichungsabhängige variable Vergütung gezahlt. Die Höhe der variablen Vergütung ist abhängig vom Grad der Zielerreichung im vorangegangenen Jahr und ist in ihrer Gesamthöhe auf 15 % des festen Jahresentgeltes begrenzt. Maßgeblich für den Grad der Zielerreichung sind die jeweils schriftlich vereinbarten qualitativen und quantitativen Ziele. Die Höhe der variablen Vergütungen bzw. die Jahresziele sind nicht von der Erbringung zusätzlicher Leistungen für das einzelne geprüfte Unternehmen beeinflusst oder bestimmt. 


Die nebenamtlichen Mitglieder des Management Boards sowie die Prokuristen, die Mitarbeiter des Genossenschaftsverbandes sind, erhalten von der AWADO keine Vergütung. Sie erhalten als Mitarbeitende des Genossenschaftsverbandes eine Entlohnung jeweils nach den o. g. Komponenten des Genossenschaftsverbandes. 

Ein Vergütungssystem, in dem ökologische Nachhaltigkeitsziele integriert sind und kontrolliert werden, gibt es aktuell nicht. Über einen perspektivischen Aufbau kann derzeit noch nicht berichtet werden.