8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Nachhaltigkeit ist bei der ›Wiederaufbau‹ eG im Leitbild und den Werten verankert, eine Orientierung der Vergütung von Führungskräften und/oder Mitarbeitern an Nachhaltigkeitszielen ist nicht vorgesehen. In Fragen der Vergütung richten wir uns nach dem Tarifvertrag für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft.