8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses sind alle Mitarbeiter aufgefordert, sich am betrieblichen Vorschlagswesen zu beteiligen sowie nachhaltig, qualitäts- und kostenbewusst zu handeln. Die Verinnerlichung dieses Denkens und Handelns wird maßgeblich durch die Führungskräfte initiiert, vorgelebt und eingefordert. Umgesetzte Verbesserungen werden ausgezeichnet und honoriert.

Zusätzlich werden Mitarbeiter an Einsparungen aus Ausschussreduzierungen über eine Qualitätsprämie beteiligt.

Nachhaltigkeitsziele aus den Schwerpunkten Ökonomie (Bsp. Umsatzgrößen), Ökologie (Ressourcen-, Emmissionsgrößen) und Soziales (Gesundheit und Arbeitssicherheit) sind bereits Bestandteil der jährlichen Zielvereinbarungen, die von den Unternehmenszielen auf Individualziele heruntergebrochen werden. Der Zielerreichungsgrad wird regelmäßig, z.B. in monatlich stattfindenden Managementmeetings präsentiert.

Nachhaltigkeitsziele sind im Berichtsjahr noch kein Bestandteil der Evaluation des Vorstands durch den Aufsichtsrat. Als Anlage zum Lagebericht wird separat ein Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit veröffentlicht. Ab dem Geschäftsjahr 2020 werden relevante Nachhaltigkeitsschwerpunkte in die Berichterstattung integriert.