8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Als Kapitalverwaltungsgesellschaft unterliegt die Catella Real Estate AG der Aufsicht durch die BaFin und den Regulierungsvorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches. Diese strengen Richtlinien und gesetzlichen Erfordernisse beinhalten auch Nachhaltigkeitsaspekte. So ist unter anderem der Anteil des variablen Gehalts am Fixgehalt beschränkt, um Manager, Geschäftsführer und Risikoverantwortliche nicht zum Eingehen unverhältnismäßig hoher Risiken zu verleiten.  

Bei der Beurteilung der Kontrollorgane und Führungskräfte sind Nachhaltigkeitsziele der Catella Real Estate AG noch kein fester Bestandteil, jedoch wurden in der Vergütungspolicy branchenrelevante Nachhaltigkeitsziele formuliert. Seit 2017 arbeitet die Catella Real Estate AG mit einem sogenannten „People-Performance-Management-System“. Dieses basiert auf regelmäßigen Mitarbeitergesprächen und beinhaltet die Koppelung des Zielerreichungsgrades mit einer variablen Vergütung. Durch messbare quantitative und qualitative Ziele kann eine faire Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichergestellt werden. Vor allem die qualitativen Ziele können problemlos als Nachhaltigkeitsziele formuliert und berücksichtigt werden. Dies fand jedoch bisher nur in Einzelfällen statt. Daneben werden auch sogenannte „Verhaltenskompetenzen“ berücksichtigt, um erwünschte Handlungsweisen zu fördern. Auch hier können Kompetenzen im Sinne der Nachhaltigkeit abgebildet werden.

Durch jährliche Review-Gespräche und zusätzlich unterjährig stattfindende Snapshot-Gespräche werden die vereinbarten Ziele und deren Zielerreichung regelmäßig zwischen der Führungskraft und der/dem jeweiligen Angestellten besprochen und schriftlich festgehalten. Zum Jahresende erfolgt unter Einbezug des Vorstandes eine Überprüfung der Zielerreichung, welche die Basis für die variable Vergütung bildet.
Kontrolliert wird dies einmal jährlich vom sogenannten „Vergütungsausschuss“, der aus zwei Personen des Aufsichtsrates der Catella Real Estate AG und der Leitung des Risk Management besteht. In einem jährlichen Vergütungsbericht werden diese Monitoring-Ergebnisse dokumentiert. Sowohl die Vergütungspolicy als auch die Vergütungsberichte sind vertraulich.