8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Als Anreizsystem für Mitarbeiter führen wir einmal jährlich mit jedem Mitarbeiter ein individuelles Mitarbeitergespräch. 

Das Gespräch ist ein Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräch. Der Mitarbeiter erhält durch ein Mitarbeitergespräch Sicherheit über seine Entwicklungschancen und kann seine Potentiale zielgerichtet einsetzen. Maßnahmen zur Entwicklung des Mitarbeiters werden vereinbart und das Ergebnis wird protokolliert.    

Mitarbeitergespräche finden regelmäßig und in standardisierter Form statt. Das Mitarbeitergespräch umfasst folgende Bestandteile:  
Die Zielerreichung ist spätestens im nächsten Mitarbeiter-Jahresgespräch zu kontrollieren und unterjährig zu kommunizieren.  

Die Erweiterung des Mitarbeitergespräches um zusätzliche Ziele im Bereich der Nachhaltigkeit wird im Rahmen des derzeit laufenden CSR-Projektes geplant. Die qualitativen Zielsetzungen der Mitarbeiter insbesondere im Bereich der Fortbildung sollen um Ziele im Bereich der Nachhaltigkeit ergänzt werden.

Diese werden im Bereich des externen Umweltschutzes sowie des Gemeinwohls liegen, da unsere Kanzlei selbst kein produzierender Betrieb ist.

Da es sich bei der Kanzlei Mußenbrock und Partner um eine Personengesellschaft in Form einer Partnerschaftsgesellschaft handelt, gibt es keine Organe (Vorstand, Aufsichtsrat oder Beirat). Die Partner der Gesellschaft, die die Führung der Geschäfte innehaben werden unmittelbar durch den Gewinn der Gesellschaft vergütet. Eine Evaluation ist somit gesellschaftsrechtlich nicht sinnvoll umzusetzen und entfällt.