Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.
Vergütung wird als angemessene und faire Honorierung dafür verstanden, dass die Mitarbeiter die an sie gestellten Anforderungen erfüllen und sich in hohem Maße für die VVB einsetzen.
Die Vergütungsstruktur für die Mitarbeiter der VVB basiert im Wesentlichen auf dem geltenden Tarifvertrag der Volksbanken und Raiffeisenbanken und wird durch kollektive Regelungen auf betrieblicher Ebene ergänzt. Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen sind damit ausgeschlossen. Für Vorstände bestehen einzelvertragliche Regelungen.
Das für die Mitarbeiter geltende Vergütungssystem besteht aus dem tariflichen Gehalt. Besondere Qualifizierung sowie Zusatzaufgaben und besondere Leistungen können über eine Zulage Anerkennung finden bzw. mit leistungsorientierten Zahlungen honoriert werden.
Die Vergütungspolitik im Sinne der Institutsvergütungsverordnung wird mit dem Aufsichtsrat erörtert.
Zudem können besondere Leistungen im Rahmen der Umsetzung strategisch wichtiger und notwendiger Projekte durch übertarifliche Einmalzahlungen anerkannt werden.
Neben den beschriebenen Sonderzahlungs-Komponenten wird den Mitarbeitern ein System zur betrieblichen Altersversorgung und freiwilligen Zusatzleistungen angeboten.
In das bestehende Vergütungssystem sind keine Nachhaltigkeitsziele integriert. Dies ist auch nicht geplant. Ein nicht-monetäres Anreizsystem mit integrierten Nachhaltigkeitszielen besteht nicht.