Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.
Für Anreizsysteme zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen sind in der ZWH der Geschäftsführer, der Personalleiter sowie Buchhaltung und Controlling verantwortlich. Es ist geplant, dass Mitarbeitende, die sich für die Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen verantwortlich erklärt haben, Überstundenausgleich innerhalb von vier Wochen für die zusätzliche Arbeitszeit, Bonuszahlungen für die Betreuung von Nachhaltigkeitsaufgaben, ideelle Anerkennungen für die Betreuung von Nachhaltigkeitsaufgaben und Zugang zu Weiterbildungsangeboten zu Nachhaltigkeit während der Arbeitszeit erhalten. Die Bonuszahlungen erfolgen quartalsweise und werden individuell festgelegt.
Für die Überprüfung von Zielvereinbarungen zwischen Geschäftsführung und Mitarbeitenden gibt es in der ZWH kein separates Gremium. Der Geschäftsführer, der Personalleiter und die Bereichsleitenden überprüfen einmal im Jahr die vereinbarten Zielvorgaben anhand eines Kriterienkatalogs. Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele und die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie werden zukünftig als Kriterien für Zielvereinbarungen aufgenommen. Darüber hinaus ist auch geplant, die Übertragung von Aufgaben und Verantwortung für die Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen und der Weiterentwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie als Einstellungsanreiz zu bewerben, um engagierte Fachkräfte zu gewinnen.