8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Bonussystem und Anreize

Ein unmittelbar an den Nachhaltigkeitszielen orientiertes Vergütungssystem gibt es nicht, aber es existiert ein Bonussystem im Bereich Gesundheit & Sport.
ÜbungsleiterInnen und GruppenhelferInnen bekommen bei vollständiger Anwesenheit innerhalb von zwei Monaten einen Aufschlag zum normalen Honorar.
Auch bei der Ferienbetreuung wird ein Aufschlag für verschiedene Zusatzaufgaben ausbezahlt. Vorstandsmitglieder erhalten für ihr ehrenamtliches Engagement zudem eine Vorstandspauschale.
Die Mitarbeitenden haben zudem die Möglichkeit, vereinseigene Materialien für private Zwecke auszuleihen (Bsp. Verkehrswendeanhänger für das Fahrrad), sowie ein Stadtteilauto über den Verein zu mieten.
Zusätzlich haben alle Mitarbeitenden die Option, kostenlos an allen Sportangeboten des Vereins teil zu nehmen. Alle ehemaligen Mitarbeitenden können die Sportangebote vergünstigt weiter nutzen.

Die Einhaltung der vereinbarten Ziele wird durch die jährliche Vollversammlung und deren angefertigtes Protokoll kontrolliert.

Wie bereits im Kriterium 3 beschrieben, erfolgt eine Kontrolle zur Erreichung der strategischen Nachhaltigkeitsziele immanent durch die Vereinsstruktur.