8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Das Vergütungssystem des Alfred-Wegener-Instituts ist durch die Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst des Bundes (TVöD Bund) und dessen Entgeltordnung geregelt. Neben den Tarifbeschäftigten sind in deutlich kleinerem Umfang auch Mitarbeitende in einem Beamtenverhältnis am AWI tätig, die nach unterschiedlichen Besoldungsordnungen bezahlt werden. Weder die TVöD-Entgeltordnung noch die verschiedenen Besoldungsordnungen beinhalten eine Integration von Nachhaltigkeitszielen.

Es besteht allerdings die Möglichkeit, für besondere Leistungen Prämien an einzelne Mitarbeitende oder Teams zu vergeben. Davon wird jährlich Gebrauch gemacht. Besondere Leistungen können auch darin bestehen, Nachhaltigkeitsziele unterschiedlichster Art zu erreichen.