8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

1) Nachhaltigkeit in Anreizsystemen
Die Ziele der Geschäftsführung werden mit dem Aufsichtsrat/Aufsichtsratsvorsitzenden definiert und sind Bestandteil eines variablen Vergütungsanteiles, bei dem 5% von der Zielerreichung abhängen.   Da bisher keine unternehmensbezogenen strategischen Nachhaltigkeitsziele formuliert waren, war eine Weitergabe und Berücksichtigung in den Zielvereinbarungen nicht möglich. Auch konkrete jährliche Zielvereinbarungen mit allen Mitarbeitenden wurden erst 2019 eingeführt. Zukünftig finden sich die unternehmerischen Ziele in den einzelnen Mitarbeiterzielvereinbarungen wieder. Da die VOLKSWOHNUNG an den Tarifvertrag der Wohnungswirtschaft gebunden ist, sind monetäre Anreize und Vergütungen nur dann möglich, wenn sie sich auf überdurchschnittliche Leistungen der/des Einzelnen beziehen und mittels einer Betriebsvereinbarung abgedeckt sind.   Es existieren einzelne Anreizsysteme, wie beispielsweise  
2) Kontrolle der Zielerreichung
Die Erreichung der Ziele wird über kontrolliert.  

3) Evaluation der obersten Führungsebene
Folgende Nachhaltigkeitsziele sind bereits in die Zielvorgaben der Geschäftsführung integriert: Weitere sozial-ökologische Unternehmensziele sind bisher nicht Bestandteil eines Anreizsystems