8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Das betriebliche Vorschlagswesen des AEZ Asdonkshof ist in einer Betriebsvereinbarung geregelt und zielt darauf ab, die Mitarbeiter zu motivieren und ihr Wissen und ihre Kenntnisse zu nutzen, um die betrieblichen Abläufe stetig zu optimieren. Als Verbesserungsvorschläge mit Nachhaltigkeitsbezug sind u.a. die Arbeitssicherheit, der Gesundheitsschutz, Qualitätsverbesserungen, Verbesserungen des Umweltschutzes, Verringerung des Betriebsmitteleinsatzes sowie die Qualifikation von Mitarbeitern zu nennen.

Die Geschäftsführung und der Betriebsrat bilden eine monatlich tagende Arbeitsgruppe, die ein einvernehmliches Beratungsergebnis anstrebt.

Verbesserungsvorschläge werden mit einer einmaligen Prämie honoriert.

Den Mitarbeitern wird darüber hinaus Gelegenheit gegeben, sich aktiv an der Gestaltung der Nachhaltigkeitsstrategie zu beteiligen (vgl. auch Kriterium 5).

Da die Nachhaltigkeit integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie ist (vgl. Kriterium 1), werden die einzelnen Nachhaltigkeitsaspekte und -ziele von der Geschäftsführung, der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat bewertet. Zu nennen ist hier exemplarisch die Erweiterung der bestehenden Kompostierungsanlage durch den Neubau einer kombinierten Vergärungs- und Kompostierungsanlage für Bioabfälle aus den beiden Kreisen Viersen und Wesel (vgl. auch Kriterium 10). In diesem Planungsprozess waren Nachhaltigkeitsaspekte und -ziele wie etwa die energetische Nutzung des Bioabfalls in den genannten Gremien von Bedeutung.