Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.
Führungskräfte, außertariflich angestellte Mitarbeiter und spezielle Berufsgruppen erhalten neben einem vertraglich vereinbarten Grundgehalt teilweise leistungsbezogene Einmalzahlungen, die auf Zielvereinbarungen basieren.
Diese Ziele, die sich am jeweiligen Verantwortungsbereich orientieren, handeln die Beschäftigten im jährlichen Mitarbeitergespräch gemeinsam mit ihren jeweiligen Vorgesetzten aus. Solche Vereinbarungen umfassen sowohl quantitative Ziele wie die Steigerung von Absatz, Umsatz oder Gewinn als auch qualitative Ziele, wie die Verbesserung der Kundenzufriedenheit. Zwar sind speziell auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Ziele bisher nicht in den Vereinbarungen enthalten, aber durch die ohnehin enge Verzahnung von Nachhaltigkeit und Unternehmensstrategie ist sichergestellt, dass sich indirekt positive Effekte einstellen.
Die Erreichung der festgelegten Ziele wird regelmäßig durch die jeweiligen Vorgesetzten (Bereichs- bzw. Abteilungsebene) und die Geschäftsführung (Unternehmensebene) evaluiert.