8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Die Mitarbeitenden der GWG-Gruppe werden tariflich angelehnt vergütet. Individuelle Zielvereinbarungen werden ergänzend in regelmäßigen Personalentwicklungsgesprächen festgesetzt und die Erfüllung durch ein Monitoringsystem überprüft.

Die unterschiedlichen Geschäftsstellen sind dabei oftmals kennzahlenorientiert, während sich die Boni von Mitarbeitenden der Zentrale an spezifischen Projekten oder Aufträgen orientieren. Im Bereich der Führungskräfte existiert ein weiteres Bonifikationssystem, das sich zusätzlich an nachhaltig ökonomischen Zielsetzungen ausrichtet. Nachhaltigkeitsbezogene Zielsetzungen, die sich nicht im Rahmen der ökonomischen Nachhaltigkeit bewegen, können in individuellen Zielvereinbarungen festgesetzt werden.

Die GWG-Gruppe plant, künftig die Zielvereinbarungen auch explizit an spezifische Nachhaltigkeitsziele zu knüpfen, und unterstützt so die Nachhaltigkeitsstrategie der GWG-Gruppe. Verschiedene Zielvereinbarungen dienen außerdem dazu, einen attraktiven Arbeitsplatz in einem angenehmen Arbeitsumfeld zu ermöglichen.

Die Vergütung des Vorstandes wird durch den Aufsichtsrat festgelegt. Die Veröffentlichung der Gesamtbezüge des Vorstandes und die Bezüge ehemaliger Mitglieder bzw. deren Angehöriger unterbleibt aufgrund von § 286 Abs. 4 HGB.