8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Das Vergütungssystem von EWR sieht bisher keine direkte Messung der Erreichung von Nachhaltigkeitszielen anhand von Leistungsindikatoren vor. Es bietet jedoch die Möglichkeit, Nachhaltigkeitsziele in dieser Form konkret entsprechend der Betriebsvereinbarung und der Zielvereinbarungen als Teil jedes Mitarbeitergesprächs zu integrieren.  So orientiert sich die Vorstandsvergütung auch an Nachhaltigkeitskriterien.
In der Unternehmensstrategie bekennt sich der Vorstand zum Thema Nachhaltigkeit. Hier heißt es: Wir stehen für Nachhaltigkeit und übernehmen Verantwortung für die Entwicklung der Region – sozial, wirtschaftlich und ökologisch. Die Gründung der Nachhaltigkeitsabteilung unterstreicht dessen Bekenntnis. Eines der Ziele ist die Weiterentwicklung des Themas Nachhaltigkeit im Unternehmen.

Betriebliches Vorschlagswesen: 

Ein Ideenmanagement ist etabliert und wird als betriebliches Optimierungsinstrument genutzt. Alle Mitarbeiter haben die Möglichkeit Vorschläge einzureichen, mit dem Ziel diese für das Unternehmen zu nutzen.