8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Wir sehen uns als fairer Partner in allen Lebenslagen und für alle gesellschaftlichen Gruppen. Als Arbeitgeber sind wir an die Tarifverträge für Sparkassenangestellte des öffentlichen Dienstes (TVöDS) gebunden. Darin sind auch die Regelungen für eine Sparkassensonderzahlung geregelt. Auch können die Beschäftigten Zulagen erhalten, die variabel sind und intern geregelt werden. Zugrunde liegen hierfür gemeinschaftlich oder im Einzelnen erreichte Ziele. 

In den variablen Vergütungsanteilen unserer Mitarbeiter werden diese Aspekte berücksichtigt. Zu den Grundsätzen der Sparkasse gehören die Wahrung von Kundeninteressen bei der Gestaltung der Vergütungssysteme sowie die Vermeidung etwaiger Interessenkonflikte zwischen Kunde, Berater und Sparkasse.

Der Verwaltungsrat legt einmal im Jahr qualitative und quantitative Ziele für den Vorstand fest, deren Erreichung wiederum ebenfalls jährlich vom Verwaltungsrat überprüft werden. Um eine nachhaltige Weiterentwicklung der Sparkasse Rhein-Nahe voranzutreiben, vereinbaren auch unsere Führungskräfte qualitative und quantitative Ziele mit ihren Mitarbeitern in ihren Jahresgesprächen.

Darüber hinaus bestehen keine Nachhaltigkeitskriterien.