8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Unsere Vergütungsregelungen und -parameter stehen grundsätzlich im Einklang mit unseren geschäfts- und risikostrategischen Zielsetzungen und konterkarieren diese nicht.

Grundsätzlich ist der Vorstand für die Ausgestaltung des Vergütungssystems unserer Beschäftigten verantwortlich und wird dabei vom Bereich Personal unterstützt. Die Erreichung der Ziele wird durch die jeweilige Führungskraft in allen Bereichen (Fachbereiche und Vertrieb) gesteuert und nachgehalten. Der Strategiebaustein Vergütung als Teil der Personalstrategie, die Vergütungsgrundsätze und das Vergütungssystem werden jährlich durch den Aufsichtsrat kontrolliert. Weiteres ist in den geltenden tariflichen Regelungen der Sparda-Bank Berlin festgehalten.

Im Vertrieb existierte für das Berichtsjahr ein variables Vergütungssystem, in dem vertriebliche Ergebnisse auf Einzelmitarbeiter- und Teamebene honoriert werden. Dem steht ein Vergütungsvorbehalt gegenüber, der zusichert, dass Kunden- oder Verbraucherinteressen gewahrt bleiben und im Falle eines Verstoßes Ausschüttungen unterbunden werden. Die Zielerreichung wird durch den Bereich Personal überwacht.

Bei Festlegung der Parameter für das variable Vergütungssystem wird geprüft und sichergestellt, dass Die (aus dem Vergütungsbaustein der Personalstrategie abgeleiteten) Vergütungsgrundsätze der Sparda-Bank Berlin regeln u. a. auch die variable Vergütung von Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern im Vertrieb. Darin wird ein Eingehen von Nachhaltigkeitsrisiken in Bezug auf Finanzprodukte im Sinne der EU-OffenlegungsVO verhindert. Derzeit gibt es für Mitarbeitende und Führungskräfte keine gesonderten Anreizmodelle in Bezug auf die Erreichung bestimmter Nachhaltigkeitsziele.

Da es in Bezug auf das Erreichen von Nachhaltigkeitszielen bisher noch keine Anreizmodelle gibt, ist hierfür auch kein Kontrollsystem eingerichtet. Die Prüfung des Vergütungsvorbehalts im Rahmen der variablen Vergütung im Vertrieb wird durch die Bereiche Compliance sowie Personal durchgeführt.

Nachhaltigkeitsziele sind bislang nicht Bestandteil der Evaluation der obersten Führungsebene.