8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Die Kreissparkasse Ostalb ist tarifgebunden. Daher finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVÖD-S Anwendung. Als erfolgsorientierte Vergütung können Mitarbeiter neben der Tarifvergütung in untergeordnetem Umfang Provisionen aus dem Vertriebserfolg ihrer Organisationseinheiten erhalten. Dabei werden explizit auch qualitative Faktoren, berücksichtigt. Zudem werden in geringem Umfang Leistungen aus dem betrieblichen Vorschlagwesen und aus Mitarbeiterwettbewerben von Verbundpartnern etc. honoriert. Ein weiteres leistungsorientiertes Vergütungselement ist die jährlich gewährte leistungsorientierte Einmalzahlung (LOZ), die jedoch ebenfalls von untergeordneter finanzieller Bedeutung ist. Die leistungsorientierte Zahlung basiert auf einer Empfehlung durch die zuständige Führungskraft und Beschluss durch den Vorstand. Weitere leistungsorientierte Vergütungen werden nicht gewährt.  

Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Kreissparkasse Ostalb richtet sich nach den Empfehlungen des Sparkassenverbands Baden-Württemberg. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus einer Festvergütung, einer fixen Verbundzulage und einer variablen Zulage, über die vom Verwaltungsrat jährlich zu beschließen ist. Dabei werden auch Kriterien der langfristigen Wertschöpfung berücksichtigt.  

Das Vergütungssystem der Kreissparkasse Ostalb ist so ausgestaltet, dass es mit der Gesamtstrategie sowie den konsistenten Risikostrategien in Einklang steht. Die Obergrenze für den Anteil der variablen Vergütung an der Gesamtvergütung wurde für die Geschäftsleiter auf 25% festgelegt. Für die übrigen Beschäftigten wurde die Obergrenze der variablen Vergütung im Verhältnis zur fixen Vergütung auf 50% festgelegt. Konkrete Nachhaltigkeitsziele sind derzeit noch nicht Teil der Vergütungspolitik.  

Das Vergütungssystem unterliegt den Regelungen der Institutsvergütungsverordnung (IVV). Die relevanten Vorschriften (Ausgestaltung, Ausrichtung an der Strategie, Angemessenheit, Verhältnis fix/variabel, Risikoorientierung etc.) werden eingehalten. Das Vergütungssystem wird jährlich überprüft. Gemäß der Institutsvergütungsverordnung wird jährlich ein Angemessenheitsbericht erstellt. Im Rahmen einer Sitzung des Verwaltungsrats wird über diesen Bericht informiert.  

Weitergehende Informationen zu unserer Vergütungspolitik veröffentlichen wir in unserem Offenlegungsbericht gemäß § 16 Institutsvergütungsverordnung. Dieser ist ab Juli 2020 auf unserer Website unter www.ksk-ostalb.de veröffentlicht.