8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Vergütungssystem

Eine unmittelbare Vergütung für Führungskräfte mit Bezug zu Nachhaltigkeitszielen erfolgt nicht.
 
Ergänzend zum Tarifvertrag der bayerischen Energieversorgungsunternehmen wird eine Reihe von außertariflichen Leistungen verschiedenster Art an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergegeben.

Diesen wird zudem Gelegenheit gegeben, sich im Bereich "Nachhaltigkeit" weiterzubilden und aktiv an der Nachhaltigkeitsstrategie mitzuwirken (vgl. Kriterium 5 und 14). 

Im Bereich Arbeitssicherheit existiert ein Prämiensystem im Sinne der leistungsorientierten Bezahlung.

Im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Vorschläge zu den verschiedensten Nachhaltigkeitsthemen einbringen. In diesem Zusammenhang gilt es, die Beschäftigten künftig für Nachhaltigkeitsfragen weiter zu sensibilisieren und den Nachhaltigkeitsbezug der einzelnen Vorschläge stärker sichtbar zu machen (vgl. Kriterium 3).

Die Gesellschafterversammlung und der Beirat werden über die Nachhaltigkeitsstrategie, die entsprechenden Indikatoren, die Ziele und den Grad der Zielerreichung informiert.