Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.
Es gibt ein Vergütungssystem, in dem u. a. Nachhaltigkeitsziele integriert sind und weiterhin integriert werden können. Die ökonomische Nachhaltigkeit, d. h. die Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit, ist primäres Bestreben der SIGNAL IDUNA Gruppe. Diese stellt die Gruppe über den wirtschaftlichen Erfolg sicher, der sie befähigt, frei zu handeln und jederzeit einen verlässlichen Versicherungsschutz anbieten zu können. Der langfristige unternehmerische Erfolg und die Steigerung des Unternehmenswertes sind nicht gegenläufig zu sozialen und ökologischen Zielen, sondern viel eher damit vereinbar, denn deren Erreichung befähigt das Unternehmen, attraktive Arbeitsplätze anzubieten, das Gemeinwesen zu unterstützen sowie Maßnahmen zur Stärkung der ökologischen Vielfalt durchzuführen. In den Unternehmenszielen sind übergeordnete nichtfinanzielle Ziele wie z. B. Kundenzufriedenheit, Angebot von Lösungen und Mehrwerten, Weiterentwicklung der Unternehmenskultur und Ausweitung der Digitalisierung verankert. Nicht alle Unternehmensziele sind vergütungsrelevant, jedoch erstattet der Vorstand dem Aufsichtsrat über den Fortschritt zu allen Unternehmenszielen Bericht.
Konzernvorstände
Die Mitglieder des Konzernvorstands (Obergesellschaften inklusive der SIGNAL IDUNA Holding und SIGNAL IDUNA Allgemeine) erhalten ein Festgehalt und eine einmalige, nachschüssig zahlbare feste Zusatzvergütung. Bei der Bemessung des Festgehalts werden jeweils die Marktkonformität, wirtschaftliche Lage der Gesellschaft, Entwicklung der Lebenshaltungskosten, Arbeitsaufwand und Verantwortungsrahmen als Kriterien herangezogen. Die Angemessenheit der Zusatzvergütung wird unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen regelmäßig durch den Aufsichtsrat überprüft.
Vorstände der Tochtergesellschaften
Die Vorstände der Tochtergesellschaften erhalten eine Festvergütung sowie zum Teil eine variable Vergütung, die angemessen sind und die nachhaltigen Unternehmenserfolge berücksichtigen.
Leitende Angestellte
Leitende Angestellte der SIGNAL IDUNA Gruppe erhalten ein monatliches Festgehalt und eine variable Vergütung. Variable Vergütungen an Leitende Angestellte werden insbesondere im Rahmen von Zielvereinbarungen fixiert. Soweit variable Vergütungen geleistet werden, werden diese sowohl an den Einzelzielen als auch an den jeweiligen Unternehmenszielen ausgerichtet. Die Einzelziele werden nicht an kurzfristigen Zielen bemessen, sondern sind an den mittelfristigen und langfristigen Zielen der SIGNAL IDUNA Gruppe ausgerichtet. Durch die Ausgestaltung der Vergütungs- und Anreizsysteme werden keine negativen Anreize zum Eingehen von Risiken geschaffen. Vielmehr wird die jährliche variable Vergütung an der Nachhaltigkeit der erreichten Ergebnisse ausgerichtet.
Nicht-leitende Angestellte
Die nicht-leitenden Innendienstmitarbeiter erhalten i. d. R. ein Gehalt gemäß dem Gehaltstarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe.
Aufsichtsräte
Mitglieder des Aufsichtsrats der Obergesellschaften der SIGNAL IDUNA Gruppe erhalten eine Festvergütung in Form einer jährlichen Einmalzahlung. Für die Höhe der Vergütung der Aufsichtsräte der Versicherungsgesellschaften sind die Mitgliedervertreter beziehungsweise die Hauptversammlungen verantwortlich.