Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.
Die Leistungsorientierte Bezahlung (§ 18 TVöD) orientiert sich an Nachhaltigkeitskriterien wie etwa materialsparendem Verhalten, dem kraftstoffsparenden Fahrertraining und der Teilnahme an qualifizierten Weiterbildungen.
Zielvereinbarung für Führungskräfte und Mitarbeitende im Hinblick auf Nachhaltigkeitsziele existieren im Sinne nicht-monetärer Anreize (z.B. Teilnahme an nachhaltigkeitsbezogenen Schulungen; vgl. auch Kriterium 5 und 16).
Die Leiterin der Stabsstelle „Unternehmenskommunikation, Großkundenservice, Projektleitung Unterflurpapierkörbe“ arbeitet aktiv an der Nachhaltigkeitsstrategie mit und wird in diesem Zusammenhang weiter geschult.
Die Führungskräfte werden im Sinne der „Zukunftsfesten Personalentwicklung in der Abfallwirtschaft" (ZUPA) geschult, um das Betriebsklima weiter zu fördern (vgl. Kriterium 10).
Die Gremien werden über das Nachhaltigkeitsengagement und die entsprechenden Ziele regelmäßig informiert.