Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.
Unser Haus ist tarifgebunden. Die Vergütung der Mitarbeiter richtet sich grundsätzlich nach den tariflichen Regelungen für die Beschäftigten der Sparda-Banken. In Einzelfällen gewähren wir über die tarifliche Eingruppierung hinausgehende Zulagen. Diese sind im Wesentlichen abhängig von der Erfahrung, der Funktion und der qualifizierten Aufgabenwahrnehmung der Mitarbeiter und zählen als Fixbezüge. Für außertariflich Angestellte (AT-Mitarbeiter) gilt ein von der Tarifsystematik abgeleitetes Vergütungsmodell, in dem die jeweilige Höhe der Fixvergütung geregelt ist.
Für die Erreichung von Zielvereinbarungen im beruflichen Alltag der Mitarbeiter, die den Fortbestand der Bank sichern, werden weder im tariflichen noch im außertariflichen Gehaltsbereich erfolgsabhängige Vergütungen gewährt. Bereits im Jahr 2012 wurde die Zahlung von abschlussorientierten Provisionen für die Vermittlung von Bausparverträgen und Investmentfonds eingestellt. Auch für die Erreichung von Nachhaltigkeitszielen gibt es kein Anreizsystem.
Im Sinne der langfristigen Wertschöpfung und nachhaltigen Sicherung des Unternehmenserfolges erhalten alle Mitarbeiter eine freiwillige Sonderzahlung als sogenanntes Weihnachtsgeld. Im Jahr 2020 betrug diese 60 Prozent eines Bruttomonatsgehalts. Zusätzlich wurde eine Gratifikation in Form einer steuerfreien „Corona-Sonderzahlung" an alle Mitarbeiter ausgeschüttet. Die Gratifikation betrug 50 Prozent eines Bruttomonatsgehalts, höchstens jedoch 1.500 Euro und wurde zum Dank für das Engagement der Mitarbeiter während der Corona-Krise ausbezahlt.
Zentrales Steuer- und Evaluationselement des Vorstands und aller weiteren Steuerungsgremien der Sparda-Bank München eG ist die Balanced Scorecard.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat und die Ausschüsse des Aufsichtsrats in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse.
Im Geschäftsjahr 2020 fanden neun reguläre Aufsichtsratssitzungen (inkl. einer Klausursitzung) sowie zwei außerordentliche Sitzungen gemeinsam mit dem Vorstand statt, zusätzlich fünf Aufsichtsratssitzungen ohne Vorstand inkl. einer Klausursitzung ohne Vorstand. Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat bildeten die geschäftliche Entwicklung, die Unternehmensstrategie, die Risikosituation, die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) und die geplanten Investitionen.
Der Aufsichtsrat hat nach § 25d Abs. 12 Satz 2 Nr. 1 KWG in Verbindung mit § 15 InstitutsVergV die Angemessenheit der Vergütungssysteme von Geschäftsführung und Mitarbeitern mit wesentlichem Einfluss auf das Risikoprofil der Bank zu überwachen. Der Vorstand und der Leiter Personalmanagement erörtern daher jährlich die Ausgestaltung der Vergütungssysteme sowie die Grundsätze zu den Vergütungssystemen der Sparda-Bank München eG. Die wesentlichen Änderungen im Jahr 2020 bezogen sich hierbei auf die Systematik der Gehaltseinstufung für Filialleiter sowie deren Stellvertreter.
Die in der Unternehmensstrategie verankerten Nachhaltigkeitsthemen werden auch durch den Vorstand als oberste Führungsebene und durch den Aufsichtsrat als oberstes Kontrollgremium evaluiert.