Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.
Für die Erreichung von Zielvereinbarungen im beruflichen Alltag der Mitarbeiter, die den Fortbestand der Bank sichern, werden weder im tariflichen noch im außertariflichen Gehaltsbereich erfolgsabhängige Vergütungen gewährt. Bereits im Jahr 2012 wurde die Zahlung von abschlussorientierten Provisionen für die Vermittlung von Bausparverträgen und Investmentfonds eingestellt. Dies gilt auch für Nachhaltigkeitskriterien. Diese werden ebenfalls nicht mit Hilfe eines Anreizsystems vergütet.
Im Sinne der langfristigen Wertschöpfung und nachhaltigen Sicherung des Unternehmenserfolges erhalten alle Mitarbeiter eine freiwillige Sonderzahlung in Höhe eines Bruttomonatsgehalts als sogenanntes Weihnachtsgeld.
Die Werte und Prinzipien – im Umgang miteinander und im Sinne der nachhaltigen Wertschöpfung – sind im Unternehmensleitbild der Sparda-Bank München eG „Werte schaffen Erfolg“ definiert
(https://www.sparda-m.de/genossenschaftsbank-leitbild/). Zentrales Steuer- und Evaluationselement des Vorstands und aller weiteren Steuerungsgremien der Sparda-Bank München eG ist die Balanced Scorecard.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat und die Ausschüsse des Aufsichtsrats in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse.
Im Jahr 2018 hat der Aufsichtsrat insgesamt 11 ordentliche Sitzungen, vier außerordentliche Sitzung sowie eine konstituierende Sitzung abgehalten. Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat bildeten die geschäftliche Entwicklung, die Unternehmensstrategie, die Risikosituation, die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) und die geplanten Investitionen.
Die in der ab 2019 geltenden Strategie verankerten Nachhaltigkeitsthemen werden auch durch den Vorstand als oberste Führungsebene und durch den Aufsichtsrat als oberstes Kontrollgremium evaluiert. Wie bereits unter Kriterium 6 erläutert, ist es schon seit geraumer Zeit gängige Praxis in der Sparda-Bank München, dass Vorstand und Aufsichtsrat regelmäßig zu Nachhaltigkeitsthemen informiert werden.