8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Gemäß aufsichtsrechtlichen Vorgaben werden die Vergütungssysteme der Unternehmen der Debeka-Gruppe jährlich auf ihre Angemessenheit überprüft und ggf. angepasst. Insgesamt werden die Vergütungssysteme transparent und auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet. Zudem unterstützt ihre Ausgestaltung die im Unternehmensleitbild und in der Unternehmensstrategie festgelegten Ziele und verhindert negative Anreize, Interessenkonflikte sowie das Eingehen unverhältnismäßig hoher Risiken. Insbesondere soll so vermieden werden, dass im Zusammenhang mit variablen Vergütungsbestandteilen Fehlanreize geschaffen werden, die einer langfristig positiven Entwicklung der Debeka­-Gruppe entgegenstehen könnten. Die Grundsätze zur Vergütung des Vorstands sowie der Mitarbeiter sind in entsprechenden Dokumenten festgehalten. 

Für das Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder sind die jeweiligen Aufsichtsräte der Unternehmen verantwortlich. Für die angemessene Ausgestaltung des Vergütungssystems der Mitarbeiter ist der Vorstand verantwortlich. Die Vergütungsgrundsätze richten sich nach dem Unternehmensleitbild und leiten sich aus den darin verankerten Zielen „Bestmögliche Leistungen für unsere Mitglieder und Kunden” sowie „Sichere Arbeitsplätze, leistungsgerechte Entlohnung und überdurchschnittliche Sozialleistungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter” ab. 

Allen Mitarbeitern des Innen­- und Außendienstes werden auf Basis betrieblicher Regelungen eine Mitarbeiter-Erfolgsprämie, die Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung, Sonderzahlungen und weitere Zusatz-­ bzw. Sozialleistungen gewährt. 

Alle Regelungen zur Vergütung an sich und den darüber hinaus gehenden finanziellen Leistungen werden im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmervertretung nicht nur formal abgestimmt, sondern auch zum großen Teil gemeinschaftlich erarbeitet. 

Über das Ideenmanagement der Debeka sollen die Mitarbeiter aktiv in die Gestaltung der Arbeitsprozesse und der Unternehmensentwicklung einbezogen werden. Für eine Idee kann entweder eine Anerkennungsprämie oder je nach Wirksamkeit eine Geldprämie gewährt werden. Für Ideen, die zu einer sehr bedeutenden Einsparung oder einer sonstigen sehr bedeutenden Verbesserung führen, kann die Prüfungskommission dem Vorstand eine höhere Prämie empfehlen.  

Die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten wird vom Arbeitgeber ausdrücklich begrüßt und kann ­je nach Art der Tätigkeit und nach Abstimmung mit der Personalabteilung ­während der Sollarbeitszeit erfolgen.