8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Die Entlohnung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt nach dem Grundsatz der Fairness und basiert auf dem Tarifvertrag der Sparda-Banken. Die Anforderungen der Institutsvergütungsverordnung sind erfüllt.

Aufgrund unseres Geschäftsmodells setzt das Vergütungssystem keine Anreize zum Eingehen unverhältnismäßiger Risiken. Weder bei der Geschäftsleitung noch bei unseren Mitarbeitern bestehen hohe Abhängigkeiten von variablen Vergütungen, weil der Großteil der Vergütung fix bezahlt wird. Von diesen Unternehmensgrundsätzen profitieren unsere Kunden und Mitglieder: Bei der Beratung stehen nicht Boni, Provisionen oder Kampagnen im Vordergrund, sondern langfristig angelegte Geschäftsbeziehungen.

Nachhaltigkeitsziele sind derzeit in unserem Vergütungssystem nicht berücksichtigt. Daher findet auch keine Überprüfung der Zielerreichung in Bezug auf die Nachhaltigkeitsziele statt.

Der Aufsichtsrat evaluiert als Überwachungsorgan die Sicherstellung der vereinbarten langfristigen Oberziele der Bank durch den Vorstand. Um dies auch unterjährig transparent zu ermöglichen, berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Geschäftsentwicklung und den Zielerreichungsstand. Die Vergütungssysteme werden jährlich auf Angemessenheit überprüft.