8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Unser Vergütungssystem berücksichtigt gesetzliche Anforderungen (insbes. InstitutsVergV, vgl. Offenlegungsbericht unter https://www.sparda-sw.de/bilanz) und richtet sich nach dem Manteltarifvertrag und dem Gehaltstarifvertrag für die Sparda-Banken.  

Orientiert am Gesamterfolg der Bank steht das Vergütungssystem mit den in der Strategie niedergelegten Zielen in Einklang. Es ist so ausgerichtet, dass keine Anreize entstehen, unverhältnismäßig hohe Risikopositionen einzugehen.  

Bei der Ausgestaltung und der Überwachung der Vergütungssysteme werden, neben dem Bereich Personal, folgende interne Kontrolleinheiten beteiligt: Dies sind insbesondere die Bereiche Controlling und Compliance. Die Interne Revision wird in beratender Funktion im Rahmen ihrer Aufgabenstellung beteiligt und überwacht das Vergütungssystem im Rahmen ihres Prüfungsplans.    

Nachhaltigkeitsziele im Sinne der ökologischen oder sozialen Nachhaltigkeit sind derzeit noch nicht in den monetären oder nicht-monetären Zielen verankert. Daher sind sie auch kein Bestandteil der Evaluation unseres Vorstandes. Eine konkrete Planung ökologische und soziale Ziele künftig in unser Vergütungssystem aufzunehmen gibt es noch nicht, dies gilt auch für die Evaluation des Vorstands.