Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.
Der Erfolg unserer Sparkasse hängt im Wesentlichen von motivierten und engagierten MitarbeiterInnen ab. Daher wird im Zuge regelmäßiger Personalgespräche mit den Vorgesetzten die berufliche Weiterentwicklung aller Beschäftigten vorangetrieben. Ein Personalgespräch muss mindestens einmal im Jahr (bei Bedarf auch öfter) stattfinden, der Zeitpunkt des Gesprächs wird flexibel mit der/dem Vorgesetzten vereinbart. Durch das interne Vorschlagswesen werden MitarbeiterInnen außerdem dazu animiert, Ideen und Vorschläge - auch im Sinne der Nachhaltigkeit - jederzeit anzubringen. Dem TVöD entsprechend erfolgen nach durchlaufener Berufserfahrung Stufensteigerungen, die in einer Vergütungserhöhung münden. Im Einzelfall ist zudem eine vorgezogene Stufensteigerung möglich, sofern der/die MitarbeiterIn überdurchschnittliche Leistungen zeigt (§ 17 TVöD-S). Weiterhin gibt es die Möglichkeit, zur Vermeidung von Fachkräftemangel, eine Arbeitsmarktzulage zu zahlen (Deckung des Personalbedarfs oder Bindung von qualifizierten Fachkräften – KAV 57/2016).
Darüber hinaus gewähren wir auf Basis unserer Dienstvereinbarung eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung sowie eine Sonderzuwendung, die auf die Zielerreichung des Geschäftsjahres ausgerichtet ist. Dabei steht der Erhalt der Leistungsfähigkeit des Instituts im Vordergrund. Somit wird gewährleistet, dass die satzungsgemäßen, dem gemeinen Nutzen dienenden Aufgaben zum Wohle der Bevölkerung auch in der Zukunft erfüllt werden können. Die Erreichung des für die Sonderzuwendung geforderten Betriebsergebnisses kontrolliert die Gesamtbanksteuerung.
Mit der Einführung des Digitalen Beratungs-Centers in 2019 haben wir uns mit der Einführung einer leistungsorientierten Zusatzvergütung beschäftigt. Hierzu wurden Festlegungen getroffen, die qualitative und quantitative Zielwerte umfassen. Weiterhin erarbeitet eine Arbeitsgruppe ab dem Jahr 2020 ein Leistungsanreizsystem für den Markt.
Im Sinne der Nachhaltigkeit gewähren wir einen Kinderbetreuungszuschuss, der Beschäftigten gezahlt wird, wenn sie innerhalb von drei Jahren nach der Geburt des Kindes an den Arbeitsplatz zurückkehren. Bei Rückkehr innerhalb eines Jahres besteht ein Rückkehrrecht auf den alten Arbeitsplatz.
Zur Deckung des künftigen Personalbedarfs, bilden wir auch über den Bedarf aus. Derzeit besteht ein Einstellungskontingent von 25 Auszubildenden und 2 dualen Studienplätzen. Das Einstellungskontingent wird jährlich vom Vorstand festgelegt. Weiterhin wird zur Förderung von Nachwuchskräften über den Bedarf qualifiziert indem Studienprogramme für Potenzialträger sowie Mentoren- und Traineeprogramme angeboten und durchgeführt werden.
Die Festlegung der Kriterien, die Gewährung und die Festsetzung einer Zulage für die oberste Führungsebene liegt im Ermessen unseres Verwaltungsrates. Grundlage für die Zahlung einer etwaigen Zulage sind die Richtlinien für die Vergütung und Versorgung der angestellten Vorstandsmitglieder und stellvertretenden Vorstandsmitglieder der kommunalen Sparkassen in Hessen (Richtlinien 2008). Das Aufsichtsorgan stellt hierbei ebenfalls auf die langfristige Leistungsfähigkeit der Sparkasse ab.
Aufgrund der exakten gesetzlichen Regelungen zum Thema Vergütung und der oben beschriebenen Zusatzleistungen unserer Sparkasse sind keine weiteren Nachhaltigkeitsziele in unserem Vergütungssystem festgeschrieben.