Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.
Die Vergütung der Unternehmensleitungen setzt sich aus einem fixen Gehalt und variablen Gehaltsbestandteilen zusammen. Die variablen Gehaltsbestandteile stehen in Abhängigkeit von dem Erreichen persönlicher Zielvereinbarungen, die sich nicht nur an wirtschaftlichen Erfolgen, sondern grundsätzlich auch an der Erfüllung von Nachhaltigkeitsaspekten orientieren können. Die Zielvereinbarungen sind nicht öffentlich einsehbar. Die Höhe der Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitungen wird jährlich in den Geschäftsberichten der Gesellschaften ausgewiesen.
Auch tariflich und übertariflich beschäftigte Mitarbeitende können Zusatzvergütungen erhalten, die über die tarifvertraglichen Vereinbarungen hinausgehen. Je nach Unternehmen können sich diese in drei Bereiche aufgliedern: in eine Produktivprämie, die von Ausfallzeiten abhängt, eine Erfolgsprämie, die die Mitarbeitenden am Unternehmenserfolg beteiligt, sowie eine Leistungsprämie, die leistungsbezogene Anreize schaffen soll.
Dabei richtet sich die leistungsbezogene Vergütung an den persönlichen Zielvorgaben für die Mitarbeitenden und den Ergebnissen ihrer jährlichen Beurteilung durch ihre Führungskraft aus. Im Rahmen von Gesprächen zwischen Mitarbeitenden und Führungskraft werden die individuellen Ziele der Mitarbeitenden und der Weg zur Zielerreichung definiert. Je nach Tätigkeit können hier auch Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden. Darüber hinaus haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Konzerngesellschaften die Möglichkeit, über das betriebliche Vorschlagswesen oder Ideenmanagement direkt an der nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens mitzuwirken und den Betrieb mitzugestalten.
Zur Einbindung der Mitarbeitenden in das Thema Nachhaltigkeit ist außerdem noch das „100 Schritte“-Programm als Teil der „SWK 2030“-Strategie im Handlungsfeld Mitarbeiterverantwortung zu nennen. Die Mitarbeitenden werden angeregt, Ideen und Vorschläge zur Verankerung von Nachhaltigkeit in den Unternehmen vorzubringen. Die Mitarbeit an den Nachhaltigkeitszielen kann ebenfalls in den Zielvereinbarungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgenommen werden, um so leistungsbezogene Anreize zu schaffen. (Für weitere Informationen zum „100 Schritte“-Programm s. Kriterium 14. Arbeitnehmerrechte)