8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Die Sparkasse Chemnitz ist nicht tarifgebunden, wendet  jedoch den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für Sparkassen (TVöD-S) an. Die überwiegende Anzahl der Beschäftigten erhält eine Vergütung auf tariflicher Basis. Außertarifliche Zulagen sind funktions- oder personengebunden. Zudem sind weitere Vergütungssysteme implementiert, bspw. die Sparkassensonderzahlung (SSZ), die in Abhängigkeit vom Betriebsergebnis vor Bewertung zur Auszahlung kommt. Für die SSZ gelten die Regelungen der zugrunde liegenden Dienstvereinbarung, die in Zusammenarbeit mit dem Personalrat für die Jahre 2018-2020 neu vereinbart wurde. Zudem wird eine erfolgsabhängige Vergütung in Abhängigkeit von der Erfüllung der Einzel, Team- und Führungsziele gezahlt.  Daneben werden in einem untergeordneten Umfang Provisionen ausgezahlt. Nachhaltigkeitsziele sind bislang nicht Bestandteil dieser Systematik.

Gemäß den Anforderungen der Institutsvergütungsverordnung (IVV) wird jährlich ein Angemessenheitsbericht über die Vergütungsstruktur erstellt und damit den Anforderungen Rechnung getragen. Der Verwaltungsrat wird jährlich über diesen Bericht informiert.