8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

In der VR Bank Rhein-Neckar eG erfolgt die Entlohnung aller Mitarbeiter nach dem Grundsatz der Fairness und basiert auf dem Tarifvertrag für die Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die genossenschaftlichen Zentralbanken und entspricht den Anforderungen der Institutsvergütungsverordnung. Das Vergütungssystem des Unternehmens ist auf die Erreichung der in der Strategie dargelegten Ziele ausgerichtet. Ebenso werden die Aspekte Gehaltsgefüge, Angemessenheit, Wettbewerbsfähigkeit sowie die lokalen und branchenspezifischen Besonderheiten beachtet.

Es bestehen in der VR Bank Rhein-Neckar eG keine Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken, da auch keine signifikanten Abhängigkeiten von variabler Vergütung bestehen. Signifikante Abhängigkeiten sind auch künftig nicht zu erwarten, da die fixen Gehaltsbestandteile der Risikoverantwortlichen den Marktgepflogenheiten entsprechen und dementsprechend ihre Existenz auskömmlich absichern. Das Vergütungssystem der Bank enthält aktuell keine sozialen oder ökologischen Nachhaltigkeitsziele. Durch regelmäßige Kundenbefragungen wird die Kundenzufriedenheit bei der Zielerreichung der Vertriebseinheiten jedoch seit Jahresbeginn 2019 berücksichtigt. Das Vergütungssystem wird durch Vorstand und Aufsichtsrat unter Mitwirkung der internen Revision und Compliance überwacht.