8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Auf die Angestelltenverhältnisse unserer Sparkassenbeschäftigten finden die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (TVöD), insbesondere der TVöD-S (durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Bereich Sparkassen) Anwendung. Die Mitarbeiter können neben der Tarifvergütung in untergeordnetem Umfang Prämien aus einem Leistungsprämiensystem erhalten, dessen Ziele aus der Unternehmensstrategie abgeleitet sind. Dabei achten wir darauf, dass neben betriebswirtschaftlichen Ergebniszielen auch Anreize für nachhaltiges Handeln in unserem Zielsystem verankert sind (siehe Kriterium 7). Wesentliches Kriterium ist auch eine langfristig hohe Kundenzufriedenheit, die regelmäßig über eine Befragung gemessen wird. Das Ergebnis der Kundenzufriedenheit fließt zu 50% in die erfolgsorientierte Sparkassen Sonderzahlung ein. Darüber hinaus sind keine sozialen und ökologischen Kriterien definiert. Durch unser angemessenes Anreizsystem werden potenzielle Interessenkonflikte vermieden bzw. minimiert (vgl. Kriterium 19). Kurzfristig orientierte und damit falsche Anreize setzen wir nicht. Die Leistungsanreize und Kriterien werden vom Vorstand definiert und kontrolliert und die Führungskräfte sowie der Personalrat dabei einbezogen. Die Führungskräfte stellen fest, ob die Ziele erreicht wurden und bestätigen dies.